Welche Unterlagen muss ich mir zeigen lassen?
Fahrzeugausweis, Serviceheft und die Rechnungen grösserer Reparaturen. Der Fahrzeugausweis nennt die erste Inverkehrsetzung, die Zahl der bisherigen Halter und allfällige Auflagen. Fehlt das Serviceheft, fehlt der Nachweis, dass das Auto gepflegt wurde, und das gehört in den Preis.
Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer im Ausweis mit der am Fahrzeug. Stimmen sie nicht überein oder wirkt der Ausweis verändert, brechen Sie ab.
Bei einem Plug-in-Hybrid oder Elektroauto kommt die Batterie dazu. Worauf Sie dort achten, steht in den Ratgebern zum gebrauchten Plug-in-Hybrid und zur Batterie einer Elektro-Occasion.
Bei einem Händler kommt der schriftliche Kaufvertrag dazu. Lesen Sie, was zur Gewährleistung steht. Der Ausschluss jeder Haftung ist beim Privatverkauf üblich und beim Händler ein Warnzeichen.
Worauf achte ich bei der Besichtigung?
Schauen Sie das Auto bei Tageslicht und trocken an. Achten Sie auf ungleiche Spaltmasse, Farbunterschiede zwischen den Teilen und Rost an den Radläufen und Schwellern. Prüfen Sie die Reifen auf ungleichmässigen Abrieb, das deutet auf ein Fahrwerksproblem hin.
Im Innenraum verrät der Zustand von Lenkrad, Pedalgummis und Fahrersitz, ob der Kilometerstand plausibel ist. Ein Auto mit 60'000 Kilometern und abgewetztem Lenkrad passt nicht zusammen.
Beim Kaltstart auf das Startverhalten und auf blauen oder weissen Rauch achten. Lassen Sie sich nicht auf ein bereits warmgefahrenes Fahrzeug ein, das verdeckt genau diese Hinweise.
Soll ich privat oder bei einer Garage kaufen?
Beim Händler zahlen Sie mehr und bekommen dafür Gewährleistung, einen schriftlichen Vertrag und in der Regel ein aufbereitetes, geprüftes Fahrzeug. Privat kaufen Sie günstiger, tragen aber das volle Risiko, weil die Haftung in fast jedem Privatvertrag ausgeschlossen wird.
| Privat | Garage | |
|---|---|---|
| Preis | tiefer | höher |
| Gewährleistung | meist ausgeschlossen | vorhanden, Umfang im Vertrag |
| Aufbereitung und MFK | Sache des Käufers | meist erledigt |
| Wer trägt das Risiko | Käufer | geteilt |
Wann ist der beste Zeitpunkt, ein Auto zu kaufen?
Gute Gelegenheiten hängen weniger am Kalender als am einzelnen Inserat. Trotzdem gibt es Muster: Cabrios sind im Herbst und Winter günstiger, Allradfahrzeuge im Frühling. Und ein Fahrzeug, das schon lange steht, ist eher verhandelbar als ein frisch aufgeschaltetes.
Aus unserem eigenen Verlauf: Fahrzeuge, die unter ihrem Marktwert inseriert sind, verschwinden im Median nach 18 Tagen vom Markt, solche zum Marktpreis erst nach 58. Beobachtet an über 1'300 Schweizer Inseraten.
Das heisst für Sie als Käufer zweierlei. Erstens: Bei einem wirklich günstigen Inserat zählen Stunden, nicht Tage. Zweitens: Steht ein Fahrzeug seit Wochen, ist es fast immer zu teuer inseriert, und genau dort lohnt das Verhandeln.
Wie erkenne ich, ob ein Preis wirklich günstig ist?
Vergleichen Sie das Inserat mit dem, was für gleichaltrige Fahrzeuge desselben Modells mit ähnlichem Kilometerstand verlangt wird. Liegt der Preis deutlich darunter, gibt es dafür in der Regel einen Grund: fällige MFK, ein Schaden, viele Halter oder eine fehlende Servicehistorie.
Den Vergleich macht die Marktwert-Schätzung von Prisradar in wenigen Sekunden. Er nennt den Marktwert, die Spanne und die Anzahl der Vergleichsfahrzeuge dahinter.
Ein auffällig tiefer Preis ist kein Grund zum Weglaufen, sondern ein Grund zum Nachfragen. Für eine Garage ist genau das oft die beste Gelegenheit, weil sie eine fällige Prüfung oder eine Reparatur selbst günstiger erledigt als ein Privatkäufer.
Was bedeutet «ab MFK» und wie wichtig ist das?
«Ab MFK» heisst, dass der Verkäufer die Motorfahrzeugkontrolle vor der Übergabe machen lässt und bezahlt. Ohne diesen Zusatz tragen Sie das Risiko: Was die Prüfung findet, zahlen Sie. Bei einem älteren Fahrzeug kann das den Kaufpreis übersteigen.
Fragen Sie immer nach dem Datum der letzten Prüfung und rechnen Sie aus, wann die nächste fällig wird. Wie der Rhythmus läuft und was geprüft wird, steht in unserem Ratgeber zur MFK.
Was muss ich beim Kauf eines Unfallwagens wissen?
Ein fachgerecht reparierter Unfallschaden ist kein Ausschlussgrund, aber er gehört offengelegt und in den Preis eingerechnet. Verschweigt ein Verkäufer einen bekannten Schaden, ist das ein Mangel, auf den Sie sich auch bei ausgeschlossener Gewährleistung berufen können.
Lassen Sie sich die Reparaturrechnung zeigen. Wurde in einer Fachwerkstatt gearbeitet und ist der Schaden dokumentiert, ist das Risiko überschaubar. Fehlen die Belege, fehlt die Grundlage für jeden Preis.
Bei Zweifeln lohnt eine Kontrolle durch eine unabhängige Stelle. Der TCS und viele Garagen bieten eine Occasionsprüfung an; sie kostet einen Bruchteil dessen, was ein übersehener Schaden kostet.
Was gehört bei der Übergabe erledigt?
Schriftlicher Kaufvertrag mit Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Preis und dem Zustand, wie beide Seiten ihn festhalten. Dazu Fahrzeugausweis, alle Schlüssel, Serviceheft und Prüfbericht. Die Übertragung beim Strassenverkehrsamt und die Versicherung müssen vor der ersten Fahrt geregelt sein.
Bezahlen Sie nicht bar ohne Quittung. Eine Überweisung oder eine unterschriebene Empfangsbestätigung ist Ihr einziger Beleg, wenn später etwas strittig wird. Was in den Vertrag gehört, zeigt der Ratgeber zum Kaufvertrag für ein Auto.