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Auto verkaufen in der Schweiz: Was Sie beachten müssen

Bestimmen Sie zuerst den Marktwert, entscheiden Sie dann zwischen Garage und Privatverkauf. Legen Sie Fahrzeugausweis, Serviceheft und Prüfbericht bereit, schreiben Sie einen Kaufvertrag mit Haftungsausschluss, und melden Sie das Fahrzeug erst ab, wenn das Geld da ist.

Prisradar Redaktion7 Fragen

Titelbild zum Ratgeber: Auto verkaufen in der Schweiz: Was Sie beachten müssen

Wie bestimme ich den richtigen Verkaufspreis?

Schauen Sie, was vergleichbare Fahrzeuge desselben Modells mit ähnlichem Jahrgang und Kilometerstand gerade kosten. Der mittlere Preis dieser Fahrzeuge ist Ihr Marktwert. Danach entscheiden Sie, ob Sie darüber, darauf oder darunter inserieren, je nachdem wie schnell es gehen soll.

Den Vergleich macht unsere kostenlose Marktwert-Schätzung in Sekunden, inklusive Spanne und Anzahl der Vergleichsfahrzeuge. Worauf Sie bei jedem Gratis-Rechner achten sollten, steht im Ratgeber zu kostenlosen Bewertungen.

Wie stark bestimmt der Preis, wie lange es dauert?

Stärker als alles andere. Aus unserem eigenen Verlauf über mehr als 1'300 beobachtete Schweizer Inserate: Fahrzeuge, die unter ihrem Marktwert inseriert sind, verschwinden im Median nach 18 Tagen vom Markt. Fahrzeuge zum Marktpreis brauchen 58 Tage, also gut dreimal so lang.

Das ist der handfesteste Hebel, den Sie haben. Ein Abschlag von wenigen Hundert Franken verkürzt die Standzeit nicht um Tage, sondern um Wochen. Wer im Frühling ein anderes Auto braucht, spart mit einem etwas tieferen Preis mehr Zeit, als er Geld verliert.

Umgekehrt gilt: Ein Fahrzeug, das nach acht Wochen noch steht, ist fast immer zu teuer inseriert. Nicht zu schlecht fotografiert, nicht zu schlecht beschrieben. Zu teuer.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Fahrzeugausweis, Serviceheft, Rechnungen grösserer Reparaturen, der letzte Prüfbericht der Motorfahrzeugkontrolle und alle Schlüssel. Je vollständiger die Unterlagen, desto weniger Risiko sieht der Käufer, und desto weniger verhandelt er. Fehlende Belege kosten im Verkauf mehr als ihre Beschaffung.

Wann die nächste Prüfung fällig wird und was dabei kontrolliert wird, steht in unserem Ratgeber zur MFK. Ein Fahrzeug «ab MFK» verkauft sich schneller und zu einem besseren Preis als dasselbe Fahrzeug mit offener Prüfung.

Was gehört in den Kaufvertrag?

Name und Adresse beider Parteien, Fahrzeugausweis-Angaben mit Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Preis, Zahlungsart und Übergabedatum. Dazu der Satz, dass das Fahrzeug wie besichtigt und Probe gefahren verkauft wird und jede Gewährleistung ausgeschlossen ist. Beide unterschreiben, jede Seite bekommt ein Exemplar.

Der Haftungsausschluss ist beim Privatverkauf üblich und zulässig. Er schützt Sie aber nicht, wenn Sie einen bekannten Mangel verschweigen. Arglistiges Verschweigen hebelt den Ausschluss aus. Schreiben Sie bekannte Schäden darum ausdrücklich in den Vertrag.

Eine Vorlage zum Ausfüllen und Drucken steht im Ratgeber Kaufvertrag fürs Auto mit Vorlage. Weitere Vorlagen gibt es beim TCS.

Wie sichere ich mich bei der Bezahlung ab?

Übergeben Sie das Fahrzeug erst, wenn das Geld unwiderruflich bei Ihnen ist. Bei einer Überweisung heisst das: auf Ihrem Konto gutgeschrieben, nicht nur angekündigt. Bargeld nur gegen unterschriebene Quittung. Akzeptieren Sie keine Verrechnungsschecks und keine Zahlung nach der Übergabe.

Ein häufiger Betrugsversuch: Der Käufer zeigt eine gefälschte Überweisungsbestätigung auf dem Handy und drängt zur Übergabe. Eine Bestätigung ist keine Gutschrift. Schauen Sie in Ihrem eigenen E-Banking nach, bevor Sie die Schlüssel aus der Hand geben.

Wann melde ich das Fahrzeug ab?

Nach der Übergabe und nach Eingang des Geldes. Solange das Fahrzeug auf Sie eingelöst ist, haften Sie als Halterin oder Halter. Die Kontrollschilder bleiben bei Ihnen, der Käufer löst das Fahrzeug auf seinen Namen ein. Melden Sie den Halterwechsel dem Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

Wie der Halterwechsel im Einzelnen abläuft, regelt jeder Kanton selbst. Die zuständigen Stellen und die nötigen Formulare finden Sie über die Bundesverwaltung. Denken Sie auch an die Haftpflichtversicherung: Sie endet nicht von selbst.

Verkaufe ich besser privat oder an eine Garage?

Privat lösen Sie mehr, oft mehrere Tausend Franken, und tragen dafür Besichtigungen, Probefahrten, Verhandlungen und das Risiko bei der Bezahlung. An eine Garage verkaufen Sie zu einem tieferen Preis, sind die Sache aber an einem Nachmittag los und haben einen professionellen Vertragspartner.

Welcher Weg sich für Ihr Fahrzeug rechnet, hängt vom Wert, vom Zustand und davon ab, wie viel Zeit Sie haben. Der ehrliche Vergleich der beiden Wege steht in einem eigenen Beitrag.

Balkendiagramm: Occasionen unter Marktwert stehen im Median 18 Tage online, Fahrzeuge zum Marktpreis 58 Tage.
Aus unserem eigenen Verlauf: jedes Inserat, das offline geht, mit dem Preis, den es zuletzt hatte. Rechnet sich alle sechs Stunden neu.

Was ist Ihr Auto heute wert?

Marke, Modell, Jahrgang und Kilometer eingeben, und Sie sehen den Marktwert aus den Occasionen, die gerade in der Schweiz zum Verkauf stehen. Gratis, Sie bestätigen nur Ihre E-Mail-Adresse.

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